Arzneimittelüberwachung in der EU

Die überwachung der Arzneimittelsicherheit, auch bekannt unter der Bezeichnung „Pharmakovigilanz“, umfasst die Wissenschaft und die Tätigkeiten, die sich mit der Erkennung, der Bewertung, dem Verständnis und der Prävention von Arzneimittelnebenwirkungen und anderen arzneimittelbedingten Probleme befassen. In der Europäischen Union (EU) gibt es ein striktes System für die Planung von Pharmakovigilanz zur überprüfung der Sicherheit zugelassener Arzneimittel und zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist.

Das Pharmakovigilanzsystem der EU

Das behördliche System der Arzneimittelüberwachung in der EU umfasst:

  • die nationalen Arzneimittel-Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten;
  • die Europäische Kommission als die zuständige Stelle für in der EU zentral zugelassene Medizinprodukte;
  • die Europäische Arzneimittel-Agentur, die für zentral zugelassene Produkte sowie die Systemkoordination verantwortlich ist.

Aufgabenbereiche innerhalb des Systems

Das EU-System befasst sich mit folgenden Aufgaben:

  • Sammeln von Daten aus sämtlichen verfügbaren Quellen, wie z. B. Fallberichte über einzelne Patienten, epidemiologische Studien und klinische Prüfungen;
  • Auswertung von Daten und Erkennen von Signalen für mögliche neue oder sich verändernde Risiken;
  • Bewertung von Risikomanagementplänen, Fallberichten, Studienberichten, regelmäßigen Aktualisierungen von Sicherheitsberichten und durch Zulassungsinhaber vorgelegten Nutzen-Risiken-Analysen;
  • Inspektion von Inhabern der Genehmigung für das Inverkehrbringen;
  • Bewertung von Risiken im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit, Schweregrad und Risikofaktoren;
  • Risikomanagement, häufig durch weitere Untersuchungen sowie Maßnahmen, mit denen die Anwendung eines Arzneimittels eingeschränkt wird.

Pharmakovigilanz durch pharmazeutische Unternehmen

Das Unternehmen, das die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels innehat, ist gesetzlich verpflichtet, kontinuierlich Daten zu sammeln und Pharmakovigilanzaktivitäten vorzunehmen. Die Daten müssen innerhalb festgelegter Fristen an die Behörden übermittelt werden, und alle auftretenden Bedenken im Hinblick auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis müssen unverzüglich gemeldet werden. Nötigenfalls können die zuständigen Behörden weitere Untersuchungen verlangen. Für die Aktualisierung der Produktinformationen und die Umsetzung weiterer Sicherheitsmaßnahmen gibt es eine Reihe von amtlichen Verfahren mit jeweils unterschiedlichem Dringlichkeitsgrad. Unternehmen müssen sich Inspektionen unterziehen.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur spielt eine Schlüsselrolle bei der überwachung der Arzneimittelsicherheit in der EU. Die wichtigsten Aufgaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur auf diesem Gebiet bestehen darin, das europäische Pharmakovigilanzsystem zu koordinieren, Informationen zum sicheren und wirksamen Gebrauch von Arzneimitteln bereitzustellen und das EudraVigilance-System zu verwalten und zu pflegen. Die Agentur hat zusätzliche Aufgaben für zentral zugelassene Produkte, einschließlich Signalermittlung. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Tätigkeiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur im Rahmen des Europäischen Pharmakovigilanzsystems.

 EMA
EudraVigilance