EudraVigilance

Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist verantwortlich für die Entwicklung, Pflege und Koordinierung von EudraVigilance, einem System zur Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen.

Die in EudraVigilance eingegebenen Meldungen betreffen Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen, die vor und nach der Zulassung eines Arzneimittels übermittelt werden. Das System ermöglicht die Erkennung von Signalen von Nebenwirkungen, die zuvor nicht bekannt waren, sowie von neuen Informationen über bekannte Nebenwirkungen.

In EudraVigilance gesammelte Daten

EudraVigilance-Modul für klinische Studien:

  • Verdachtsfälle unerwarteter, schwerwiegender Nebenwirkungen (suspected unexpected serious adverse reactions, SUSARs), die von Sponsoren interventioneller klinischer Studien gemeldet werden;

EudraVigilance-Modul für Studien nach der Zulassung: Vermutete schwerwiegende und nicht schwerwiegende Nebenwirkungen aus:

  • spontanen Meldungen von Angehörigen der Heilberufe und Patienten;
  • Studien nach der Zulassung (nicht-interventionell);
  • wissenschaftlicher Literatur weltweit (spontan, nicht-interventionell);

Die Daten für zugelassene Arzneimittel in EudraVigilance werden in Abständen von zwei oder vier Wochen regelmäßig ausgewertet.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bewertet Signale von EudraVigilance und kann entsprechende regulatorische Maßnahmen empfehlen.

EudraVigilance wird von Arzneimittel-Regulierungsbehörden im EWR, der Agentur sowie pharmazeutischen Unternehmen, die Inhaber von Genehmigungen für das Inverkehrbringen in EWR sind, verwendet.

Die Meldeverpflichtungen der verschiedenen Interessenvertreter sind in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt, insbesondere in Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Richtlinie 2001/83/EC in der geänderten Fassung, Richtlinie 2001/20/EG und Verordnung (EU) 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Studien zu Humanarzneimittel und die Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG. Weitere Informationen: siehe Startseite der EudraVigilance-Website.
Einzelheiten zu den Verfahren für die Umsetzung der Pharmakovigilanz in der EU finden Sie in den Good Pharmacovigilance Practices (bewährte Verfahren für die Pharmakovigilanz, GVP): Module VI – Management and reporting of adverse reactions to medicinal products (Behandlung und Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen).

Einzelheiten zur Interpretation von Informationen aus gemeldeten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen durch die Europäische Arzneimittel-Agentur finden Sie unter Guide on the interpretation of spontaneous case reports of suspected adverse reactions to medicines (Anleitung zur Interpretation von spontanen Fallberichten über Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen).

 EMA
EudraVigilance