Online-Zugriff auf Verdachtsfallmeldungen über
Nebenwirkungen
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Auf dieser Website werden Daten zu Verdachtsfällen von
Nebenwirkungen angezeigt, auch als
Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen bezeichnet, für Arzneimittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
zugelassen sind.
Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln wird Zugriff sowohl
über den Namen des Arzneimittels als auch über den Namen des
Wirkstoffs gewährt. Bei nicht zentral zugelassenen Arzneimitteln
wird Zugriff nur über den Namen des Wirkstoffs gewährt. |
Um Meldungen zu Covid-19 Impfstoffen anzuzeigen, folgen Sie bitte diesem link, dann klicken Sie auf den Buchstaben C und bewegen den Bildschirminhalt nach unten bis "COVID-19".
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Die Angaben auf dieser Website betreffenVerdachtsfälle
von Nebenwirkungen, also medizinische Ereignisse, die im Rahmen
der Anwendung eines Arzneimittels beobachtet wurden, die aber nicht
notwendigerweise mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen
oder von ihm verursacht wurden.
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Angaben zu Verdachtsfällen von
Nebenwirkungen dürfen nicht so verstanden werden,
als hätte das Arzneimittel oder der Wirkstoff die beobachtete
Wirkung verursacht oder als sei das Arzneimittel oder der
Wirkstoff nicht sicher in der Anwendung. Nur die
detaillierte Auswertung und die wissenschaftliche überprüfung
aller verfügbaren Daten erlaubt es, belastbare Schlussfolgerungen
über Nutzen und Risiken eines Arzneimittels zu ziehen.
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Die Europäische Arzneimittelagentur
veröffentlicht diese Daten, damit
Interessengruppen, einschließlich der öffentlichkeit, auf die
Informationen zugreifen können, die europäische
Regulierungsbehörden bei der Prüfung der Sicherheit eines
Arzneimittels oder Wirkstoffs heranziehen. Transparenz
ist ein wichtiges Leitprinzip der Europäischen
Arzneimittelagentur.
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