Vorgehensweise zur Meldung eines mutmaßlich unerwünschten Ereignisses

Wenn bei Ihrem Tier/Ihren Tieren oder bei Ihnen nach der Anwendung eines Tierarzneimittels ein unerwünschtes Ereignis vorliegt oder Sie glauben, dass bei Ihnen oder Ihrem Tier ein solches Ereignis vorliegen könnte, sollten Sie Rat von einem Angehörigen der tiermedizinischen Berufe einholen, der das Ereignis melden wird.

Tierhalter können mutmaßlich unerwünschte Ereignisse auch direkt über verschiedene Wege melden, z. B. über Online-Meldeformulare, die von nationalen Arzneimittelzulassungsbehörden bereitgestellt werden, oder telefonisch. Für Informationen über die Vorgehensweise zur Meldung eines mutmaßlich unerwünschten Ereignisses konsultieren Sie bitte die entsprechende Behörde aus der Liste der nationalen Tierarzneimittel-Regulierungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die folgende kurze Orientierungshilfe. Unerwünschte Ereignisse können auch dem für das Tierarzneimittel verantwortlichen Unternehmen („Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen“) gemeldet werden.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur kann Berichte über unerwünschte Ereignisse nicht direkt von Tierhaltern oder Angehörigen der tiermedizinischen Berufe annehmen oder bearbeiten.Die Agentur ist auch nicht in der Lage, medizinische Beratung zu leisten oder zu erörtern, ob beobachtete unerwünschte Ereignisse durch ein bestimmtes Tierarzneimittel verursacht werden.

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