Eine Nebenwirkung melden

Die Meldung von Nebenwirkungen wird normalerweise von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen daher, mit einem Angehörigen der Gesundheitsberufe, z. B. mit Ihrem Arzt oder Apotheker, zu sprechen.
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auf verschiedene Arten auch von Patienten direkt gemeldet werden, z. B. mithilfe von Online-Meldeformularen für Patienten, die von den nationalen Arzneimittelbehörden betrieben werden, oder telefonisch. Wenn Sie Informationen darüber benötigen, wie Sie eine Nebenwirkung melden können, wenden Sie sich an die zuständige Behörde aus der Liste nationaler Arzneimittelbehörden im EWR.

Wenn bei Ihnen eine Nebenwirkung aufgetreten ist oder wenn Sie den Verdacht haben, bei Ihnen könnte eine Nebenwirkung aufgetreten sein, ziehen Sie einen Arzt oder Apotheker zu Rate. Die Europäische Arzneimittel-Agentur kann Meldungen über Arzneimittelnebenwirkungen nicht direkt von Patienten oder Anwendern entgegennehmen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist außerdem nicht in der Lage, Einzelpersonen medizinisch zu beraten oder Ihnen zu bestätigen, ob Ihre Symptome durch Ihr Arzneimittel hervorgerufen werden.
Weiterführende Informationen: Wussten Sie schon? Sie können Nebenwirkungen selbst melden

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EudraVigilance