Online-Zugriff auf Verdachtsfallmeldungen über Nebenwirkungen

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Auf dieser Website werden Daten zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen angezeigt, auch als Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen bezeichnet, für Arzneimittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassen sind.

Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln wird Zugriff sowohl über den Namen des Arzneimittels als auch über den Namen des Wirkstoffs gewährt. Bei nicht zentral zugelassenen Arzneimitteln wird Zugriff nur über den Namen des Wirkstoffs gewährt.

Um Meldungen zu Covid-19 Impfstoffen anzuzeigen, folgen Sie bitte diesem link, dann klicken Sie auf den Buchstaben C und bewegen den Bildschirminhalt nach unten bis "COVID-19".

Wichtige Informationen
Aufzählungszeichen Die Angaben auf dieser Website betreffenVerdachtsfälle von Nebenwirkungen, also medizinische Ereignisse, die im Rahmen der Anwendung eines Arzneimittels beobachtet wurden, die aber nicht notwendigerweise mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen oder von ihm verursacht wurden.
Aufzählungszeichen Angaben zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen dürfen nicht so verstanden werden, als hätte das Arzneimittel oder der Wirkstoff die beobachtete Wirkung verursacht oder als sei das Arzneimittel oder der Wirkstoff nicht sicher in der Anwendung. Nur die detaillierte Auswertung und die wissenschaftliche überprüfung aller verfügbaren Daten erlaubt es, belastbare Schlussfolgerungen über Nutzen und Risiken eines Arzneimittels zu ziehen.
Die Europäische Arzneimittelagentur veröffentlicht diese Daten, damit Interessengruppen, einschließlich der öffentlichkeit, auf die Informationen zugreifen können, die europäische Regulierungsbehörden bei der Prüfung der Sicherheit eines Arzneimittels oder Wirkstoffs heranziehen. Transparenz ist ein wichtiges Leitprinzip der Europäischen Arzneimittelagentur.
 EMA
EudraVigilance